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Vetterli- Patronen
Herkunft der 10,3x60R
Neue
Laborierungen
Kaliberfreigabe
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Einführung
Auf diesen Seiten möchte ich
Ihnen die Bündner Patrone 10,3x60R vorstellen. Sie sollen Informationen und
Fakten bezüglich dieses Kalibers vermitteln und auch Unklarheiten aus der
Welt schaffen.
Seit etwa 1860 gelangten ausgemusterte Peabody und
Vetterli Armeewaffen im Kal.
10,4x38R und seit Anfang des 20. Jahrhunderts im Kaliber
450/400 und English Express 10,3 die Martini Stutzer in jagdlichen Gebrauch.
Seit 1902 sind Kaliber unter 10,2 mm in Graubünden gesetzlich
verboten.
Nachfolgend eine Übersicht der Geschichte unserer Jagd-Patrone:
Der Sinn der Kaliberbegrenzung, die im Jahre 1902 eingeführt wurde, war klar:
den Einflussbereich des einzelnen Jägers zu begrenzen und dadurch den
Jagddruck zu regulieren. Mit der Einführung der Kugelwaffen im 16.
Jahrhundert wurden, unterstützt durch andere Faktoren, alle
Schalenwildarten bis auf die Gämse ausgerottet. Die Erfindung der
Perkussionswaffen zu Beginn des 19. Jahrhunderts bewirkte, dass die Gämse
beinahe das gleiche Schicksal erlitt. Die erhöhten und überhöhten
Abschüsse wurden möglich, weil sich das Wild nicht so schnell auf den
veränderten Einflussbereich der Jäger und ihrer Waffen einstellen konnte
und weil keine weiteren regulierenden Einschränkungen erfolgten.
Eine originelle
Geschichte dreht sich
um die Verankerung des Kalibers 10.2 mm im Gesetz,
einem Kaliber, das gar nie existiert hat. Mit der Gesetzesrevision im Jahre
1902 wurde die bisherige Formulierung, wonach „kleinkalibrige“ Gewehre verboten
seien, durch die Vorgabe eines minimal zulässigen Kalibers
ersetzt. Neben der Sorge um das Wild spielten sicher auch protektionistische
Überlegungen eine Rolle, da ein Grossteil der Jäger aus
finanziellen Gründen beim technischen Wettlauf nicht mithalten konnte. In
Anlehnung an die alten Ordonanzwaffen (Peabody, Vetterli etc.) wurde
das minimale Kaliber auf 10,4 mm angesetzt. Dadurch wurden aber
gebräuchliche Waffen im englischen Kaliber 450/400 um 0,1 mm ausgeschlossen.
Um das zu vermeiden, korrigierte die Regierung mit Beschluss
vom 28. April 1903 das Jagdgesetz, indem sie für Jagdwaffen „eine Kaliberlizenz
von 0,2 mm“ gewährte und demnach das Kaliber 10,2 mm
als zulässiges Minimum erklärte.
Ab 1919 fertigte die Schweizerische Munitionsfabrik anfangs die 170er und
später die 270er Patrone bis 1986. Seither wird die 10,3x60R von RUAG
Ammotec in Thun und von RWS hergestellt. Das Kaliber ist also schon über einhundert Jahre
alt und damit der direkte Abkömmling der ersten Rand- und
Zentralfeuerpatronen für die Blockverschluss-Gewehre des 19.
Jahrhunderts. Die Entwicklung der Repetierwaffen Ende des 19.
Jahrhunderts brachte die randlosen Zentralfeuerpatronen und
damit eine Reduktion der Kaliber.
Konzept: Gian-Marchet
Datum letzte Änderung
: 28.02.2023 21:50:00
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