Verantwortungsvoll - wirkungsvoll - bleifrei jagen: Gian-Marchet®-Geschosse.

Back

Vetterli-
Patronen


Herkunft der
10,3x60R


Neue Laborierungen

Kaliberfreigabe

Download

Einführung

Auf diesen Seiten möchte ich Ihnen die Bündner Patrone 10,3x60R vorstellen. Sie sollen Informationen und Fakten bezüglich dieses Kalibers vermitteln und auch Unklarheiten aus der Welt schaffen.

Seit etwa 1860 gelangten ausgemusterte Peabody und Vetterli Armeewaffen im Kal. 10,4x38R und seit Anfang des 20. Jahrhunderts im Kaliber 450/400 und English Express 10,3 die Martini Stutzer in jagdlichen Gebrauch. Seit 1902 sind Kaliber unter 10,2 mm in Graubünden gesetzlich verboten.

Nachfolgend eine Übersicht der Geschichte unserer Jagd-Patrone:

 
Der Sinn der Kaliberbegrenzung, die im Jahre 1902 eingeführt wurde, war klar: den Einflussbereich des einzelnen Jägers zu begrenzen und dadurch den Jagddruck zu regulieren. Mit der Einführung der Kugelwaffen im 16. Jahrhundert wurden, unterstützt durch andere Faktoren, alle Schalenwildarten bis auf die Gämse ausgerottet. Die Erfindung der Perkussionswaffen zu Beginn des 19. Jahrhunderts bewirkte, dass die Gämse beinahe das gleiche Schicksal erlitt. Die erhöhten und überhöhten Abschüsse wurden möglich, weil sich das Wild nicht so schnell auf den veränderten Einflussbereich der Jäger und ihrer Waffen einstellen konnte und weil keine weiteren regulierenden Einschränkungen erfolgten.

Eine originelle Geschichte dreht sich um die Verankerung des Kalibers 10.2 mm im Gesetz, einem Kaliber, das gar nie existiert hat. Mit der Gesetzesrevision im Jahre 1902 wurde die bisherige Formulierung, wonach „kleinkalibrige“ Gewehre verboten seien, durch die Vorgabe eines minimal zulässigen Kalibers ersetzt. Neben der Sorge um das Wild spielten sicher auch protektionistische Überlegungen eine Rolle, da ein Grossteil der Jäger aus finanziellen Gründen beim technischen Wettlauf nicht mithalten konnte. In Anlehnung an die alten Ordonanzwaffen (Peabody, Vetterli etc.) wurde das minimale Kaliber auf 10,4 mm angesetzt. Dadurch wurden aber gebräuchliche Waffen im englischen Kaliber 450/400 um 0,1 mm ausgeschlossen. Um das zu vermeiden, korrigierte die Regierung mit Beschluss vom 28. April 1903 das Jagdgesetz, indem sie für Jagdwaffen „eine Kaliberlizenz von 0,2 mm“ gewährte und demnach das Kaliber 10,2 mm als zulässiges Minimum erklärte.

Ab 1919 fertigte die Schweizerische Munitionsfabrik anfangs die 170er und später die 270er Patrone bis 1986. Seither wird die 10,3x60R von RUAG Ammotec in Thun und von RWS hergestellt. Das Kaliber ist also schon über einhundert Jahre alt und damit der direkte Abkömmling der ersten Rand- und Zentralfeuerpatronen für die Blockverschluss-Gewehre des 19. Jahrhunderts. Die Entwicklung der Repetierwaffen Ende des 19. Jahrhunderts brachte die randlosen Zentralfeuerpatronen und damit eine Reduktion der Kaliber.

Konzept: Gian-Marchet
Datum  letzte  Änderung : 28.02.2023 21:50:00